Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Kunde anerkennt die nachstehenden Vertrags- und Zahlungsbedingungen der LukaS Limo Swiss durch die Erteilung eines Auftrags als rechtlich verbindlich.
2. Wird keine andere Preiseinheit angegeben, so gelten sämtliche Preise in Schweizer Franken/CHF.
3. Alle Preise und Zeiten werden ab und bis Fahrzeugstandort des jeweiligen Fahrzeuges berechnet. Ändert die Distanz (Route) der offerierten Fahrt, kann der Preis variieren. Mit Erscheinen der jeweils neusten Ausgaben von Preislisten und allgemeinen Vertragsbedingungen verlieren alle bisherigen Kataloge, Preise und Angebote ihre Gültigkeit.
4. Die Auftragsrechnung ist vor dem Auftrag zu begleichen. Mit Ausnahmen welche von der Geschäftsleitung entschieden werden, kann die Rechnung auch nach der Fahrt beglichen werden. Bei kurzfristig angenommenen Aufträgen, muss der Rechnungsbetrag dem Fahrer vor der Fahrt in bar bezahlt werden, Kreditkarten sind auch möglich aber nur auf Anfrage des Kunden. Wird der Betrag in bar bezahlt, muss dieser genau dem Gesamtauftragswert entsprechen. Der Fahrer hat aus Sicherheitsgründen nur wenig Bargeld bei sich und kann nicht retour geben. Allfälligen Mehrkosten, die während der Fahrt entstehen, müssen nach der Fahrt direkt beim Fahrer bezahlt werden.
5. Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung via E-Mail, sowie der Rückbestätigung des Kunden, gilt der Auftrag als definitiv gebucht. Trifft die Zahlung nicht innerhalb (24 Stunden nach Erhalt der Bestätig/Rechnung) der angegeben Frist ein, so wird das Fahrzeug wieder freigestellt. Bei Erhalt der schriftlichen Bestätigung und Zahlungseingang ist das Fahrzeug für den Kunden definitiv reserviert. Offerten können jederzeit zurückgezogen werden. Die angegebenen Preise im Kalkulator sind reine Informationspreise und können vom endgültigen Preis in der Offerte/Auftragsbestätigung abweichen. Buchungen/Reservationen sind mindestens 8 Stunden vor Antritt der Fahrt zu tätigen, andernfalls können wir keine positive Geschäftsabwicklung garantieren. Bei kurzfristigen Aufträgen (unter 8 Stunden vor Antritt der Fahrt) muss telefonisch Kontakt aufgenommen werden, seitens des Kunden. Werden nach Erhalt des Zahlungseingang nicht innerhalb von 24h allfällige Änderungen gemeldet, so gilt der Vertrag als rechtskräftig.
6. Definitive Reservationen werden nur gegen Vorauszahlung via PayPal oder direkter Überweisung auf’s Konto getätigt. Alle Preise und Zeiten sind ab/bis Abhol/-Zielort. Aufträge/Fahrten mit Zahlung auf Rechnung sind nur für in der Schweiz ansässige Personen und Firmen möglich und nur wenn vor dem Auftrag ein Vertrag unterschrieben worden ist. Die Rechnung ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen.
7. Der Rabatt auf Gutscheinkarten kann nicht auf andere Dienstleistungen/ Fahrzeuge übertragen werden und gilt nur auf Fahrten mit Mercedes S Klasse. Ausgeschlossen vom Rabatt sind auch Transfer-Fahrten von/nach Zurich-City/- Airport. Der Rabatt versteht sich vom regulären Preis, falls ein Rabatt schon geben ist kann der Rabatt von der Gutscheinkarte nicht dazu addiert werden. In jedem Fall ist der Rabatt von 20% vom regulären Preis das Maximum.
8. Im Falle einer Annullierung seitens des Auftraggebers von bis zu 24 Stunden vor Antritt der Fahrt, wird ein Betrag von 20% der Gesamtkosten belastet. Kurzfristige Absagen von weniger als 24 Stunden vor der Fahrt werden zu 50% belastet und bei unter 4 Stunden werden 100% belastet. (Auftragsentschädigung und Unkosten). Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, werden Ihm 100% der Auftragskosten belastet. Es ist Sache des Kunden, für eine Annullationskosten Versicherung zu sorgen. In Ausnahmefällen wird davon abgesehen wenn der Auftrag durch einen anderen ersetzt werden kann. Dies wird von Fall zu Fall von der Geschäftsleitung entschieden. In jedem Fall werden bei einer Stornierung nach einer definitiven Zusage 20% der Gesamtkosten (Offerte) belastet.
9. Ist der Kunde bei Beginn seiner Fahrt mehr als 15 Minuten verspätet, wird die Wartezeit mit CHF 20.- pro angebrochenen 15 Minuten verrechnet. Die ersten 15 Minuten sind Kostenlos. Bei Airport Transfers beträgt die kostenlose Wartezeit von Flughafen aus max. 1 Stunde, von der geplanten Landung. Ist der Flug verspätet somit ist die Zeit der Verspätung in der kostenlosen Wartezeit schon inbegriffen. Nach Ablauf der kostenlosen Wartezeit gilt der Tarif von CHF 20.- pro angebrochenen 15 Minuten Verspätung (1 Stunde verlängerte Wartezeit = CHF 80.-). Anfallende Kosten bei Verspätungen müssen vor Fahrbeginn dem Fahrer in bar bezahlt werden.
10. Weitere Kosten wie ausländische Autobahngebühren, Fahrtickets, Bahnverladekosten, zusätzliche Getränke sowie allfällige Kost & Logie (Übernachtung und Verpflegung, Gesamte Kosten) des Fahrer im In/-Ausland gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden im voraus bei der Reservierung oder in bar direkt beim Fahrer am Ende der Fahrt bezahlt. Bei einer Mietdauer von mehr als 8 Stunden, erhält der Fahrer eine Verpflegungs-Entschädigung von pauschal CHF 50.- dies wird dem Kunden weiterverrechnet.
11. Nach Auftragserteilung hat LukaS Limo Swiss das Recht, ganz vom Auftrag zurückzutreten, sofern auf Grund der eingezogenen Auskünfte unserer Forderungen gefährdet erscheinen. Eine Verpflichtung der Ausführung der Fahrt gegenüber dem Kunden besteht in diesem Fall nicht. Bereits bezahlt Fahrten, werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.
12. Die Auftragserfüllung erfolgt im Rahmen des Möglichen. Beanstandungen müssen in schriftlicher Form innerhalb 48 Stunden nach der Durchführung des Auftrags erfolgen.
13. Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen sowie fehlendes Inventar, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Dies beinhaltet unter anderem auch jegliche Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen, sowie Unsachgemässen Bedienung der Einrichtungen. Für alle Schäden, die durch die Gäste verursacht werden, wird der Rechnungsbetrag (je nach Schweregrad der Beschädigung) nach der Fahrt in Rechnung gestellt und ist in bar beim Fahrer zu bezahlen.
14. LukaS Limo Swiss ist nicht haftbar für im Fahrzeug liegen gelassene Gegenstände.
15. Das Rauchen ist in all unseren Fahrzeugen strengstens verboten. Bei Nichteinhaltung wird eine Fahrzeuginnenreinigung in Auftrag gegeben. Der Rechnungsbetrag wird (je nach Schweregrad der Beschädigung) nach der Fahrt in Rechnung gestellt.
16. Es dürfen maximal 8 Personen (inkl. Fahrer) bei Mercedes V Klasse/ Viano und bei Mercedes E & S Klasse 4 Personen (inkl. Fahrer) mitfahren. Beim Mercedes Sprinter kann die Personenanzahl variieren und muss im voraus vom Kunden abgeklärt werden.
17. Im Winter, besonders bei Eis, Kälte sowie schneebedeckten Fahrbahnen, können gebuchte Fahrten kurzfristig von LukaS Limo Swiss aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Ist einer der vorhin aufgeführten Punkte eingetroffen oder trifft während der Durchführung eines Auftrages ein, so ist die Abschätzung des Fahrer massgebend. Dieser Entscheid gilt für den Kunden aus Sicherheitsgründen automatisch als angenommen. Es werden nur die Kosten für den sicheren Heimtransport der Kunden übernommen. Die Art des Heimtransportes der Kunden wird durch die LukaS Limo Swiss festgelegt.
18. Technischer Defekt am Fahrzeug vor der Fahrt: Tritt am Fahrzeug, welches der Kunde gebucht hat einen Defekt vor der Fahrt auf, erhält der Kunde eine anderes Fahrzeug als Ersatz. Ist diese im Preis tiefer eingestuft, erhält der Kunde den entsprechenden Betrag zurückerstattet. Es wird kein Geld zurückerstattet, wenn sich die Fahrt mit einer anderen gleichwertigen Fahrzeug ausführen lässt.
19. Technischer Defekt unterwegs: Tritt während der Fahrt, am Fahrzeug ein Technisches-Problem auf, welches nicht behoben werden kann und die Fahrt abgebrochen werden muss gilt folgendes: Es wird ein anderes Fahrzeug von LukaS Limo Swiss auf Wunsch organisiert. Dies kann je nach Verfügbarkeit einige Zeit dauern, der Kunde nimmt dies so zur Kenntnis. Es wird kein Geld zurückerstattet, wen die Route mit einem anderen Fahrzeug (auch niedriger Klasse) beendet werden kann. Tritt dieser Fall ein, erhält der Kunde einen Gutschein für eine Fahrt an einem anderen Zeitpunkt, als Wiedergutmachung. Die Höhe des Gutscheines entscheidet die Geschäftsleitung von Fall zu Fall.
20. Die LukaS Limo Swiss übernimmt keine Haftung für Verspätungen, verursacht durch eine Naturgewalt, Stau, Panne falsche Abhol- oder Zielinformationen oder jegliche Situation, die ausserhalb unserer Kontrolle liegt. Bei allfälligen Witterungseinflüssen, Verkehrsstau, Verkehrsunfall oder Demonstrationen und allgemeinen Dritteinwirkungen, muss der Kunde mit einer Verspätung rechnen. Tritt einer dieser Fälle ein, wird kein Geld zurückerstattet. Je nach eintreffender Situation entscheidet die Geschäftsleitung in welchem Ausmass der Auftrag verrechnet wird und ob der Kunde auf eine Rückerstattung Anspruch hat. Der Kunde erklärt sich automatisch einverstanden ohne weitere Ansprüche geltend machen zu können.
21. Betriebsstörungen, behördliche Massnahmen, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Energiekrisen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, wie Streik oder Aussperrung, befreien uns ganz von der Vertragserfüllung ohne das der Kunde jegliches Anrecht auf Entschädigung hat. Je nach eintreffender Situation entscheidet die Geschäftsleitung in welchem Ausmass der Auftrag verrechnet wird und ob der Kunde auf eine Rückerstattung Anspruch hat. Der Kunde erklärt sich automatisch einverstanden ohne weitere Ansprüche geltend machen zu können.
22. Im Fahrtenpreis ist folgendes inbegriffen: Fahrer, Benzin, MwSt., 1-2 Flaschen Mineralwasser (min. 0.25L) Tunnel- und Autobahngebühren in der Schweiz.
23. Überstunden welche während der Fahrt über die normale Buchungszeit anfallen, müssen nach der Fahrt bar bezahlt werden. Jede Zusatz-Stunde wird mit CHF 100.- pro Stunde berechnet. Es kann nur spontan/vor Ort verlängert werden, wenn der Fahrer dafür sein Einverständnis gibt. Ist dies nicht der Fall und es finden Anschlussfahrten statt, akzeptiert der Kunde automatisch, dass das Fahrzeug & Fahrer nur zu der vorab in der Bestätigung gebuchten Zeit zur Verfügung steht. Die extra geleisteten Stunden sind in bar vor Ort dem Fahrer zu bezahlen.
24. Bei Grenzüberschreitende Fahrten, welche von der Schweiz aus über eine Grenze ins Ausland führen, muss der Kunde allfällige Gegenstände welche zu verzollen sind, von sich aus dem Fahrer melden. Wird vom Kunden nichts erwähnt, ist für den Fahrer klar, dass der Gast keine Ware zu verzollen hat. Bei allfälligen Kontrollen mit Funden von zollpflichtigen Artikel, lehnt die LukaS Limo Swiss jegliche Haftung ab!
25. Die LukaS Limo Swiss behält sich das Recht vor, Foto- sowie Videoaufnahmen und Feedback der Kunden für öffentliche Zwecke, wie beispielsweise Werbeauftritte oder auf der Website www.lukaslimoswiss.ch, zu benutzen. Nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird davon abgesehen. Es werden dabei keine Daten an Dritte weitergegeben.
26. Die oben aufgeführten Vertragsbestimmungen gelten nur für die LukaS Limo Swiss!
27. Mit der Buchung und der Eizahlung der vereinbarten Summe gemäss Offerte ist der Kunde mit allen genannten Punkten der AGB einverstanden.
28. Bei Geschäftsbedingungen, welche nicht angesprochen werden, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht (OR). Beide Parteien anerkennen als Gerichtsstand die Stadt Zürich. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
29. Zufriedene Gäste sind das Wichtigste für uns! Aus diesem Grund, werden die nachfolgende AGB nur in Ausnahmefällen angewendet. In den meisten Fällen sind wir sehr kulant und wenden die AGB nur an, wenn mutwillig vom Gast aus unserem Unternehmen geschadet wird.